Die Schweiz steht kurz vor der Verwirklichung einer eidgenössischen Strafprozess­ordnung. Sie soll ab 1. Januar 2007 oder 2008 sowohl die 26 kan­ tonalen Strafprozessordnungen als auch das revisionsbedürftige Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege ablösen. Der Bundesrat hat Ende 2005 die Botschaft ver­ abschiedet.

Der bundesrätliche Entwurf mit seinen rund 460 Artikeln ist zu­ nächst eine Synthese als bewährt empfundener Reg...