1. Notwendige Verteidigung

Der alte und der revidierte Gesetzestext von Artikel 131 StPO unterscheiden sich in ein paar Punkten. Die Änderungen in der neuen Version von Artikel 131 StPO sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet. Während Artikel 131 Absatz 1 StPO unverändert bleibt – und die notwendige Verteidigung weiterhin sicherzustellen ist, sobald ein Grund nach Artikel 130 StPO1 erkennbar ist, finden sich Änderungen ...