Freispruch: Ersatz von sämtlichen Anwaltskosten

Wird ein Angeschuldigter freigesprochen, so hat er Anspruch auf Ersatz der ganzen Anwaltskosten, nicht nur auf einen Teil.



Sachverhalt:


Das Zürcher Obergericht sprach X im Berufungsverfahren frei, gewährte ihm aber nur eine reduzierte Prozessentschädigung von 20’000 Franken für beide Instanzen und wies eine Genugtuung ab. Das Zürcher Kassationsgericht erhöht die Entschädigung auf 32’351.10 Franken.



Aus ...