Keine Strafe für Scherz von Hobby-Polizisten

Wer einen Bussenblock der Polizei findet und Lenker falsch parkierter Wagen damit auf das Parkverbot hinweist, begeht keine Amtsanmassung.



Sachverhalt:


Herr X fand im Tram einen Bussenblock, den eine Zürcher Verkehrspolizistin dort liegen gelassen hatte. X und seine Frau ärgerten sich schon längere Zeit darüber, dass ein benachbarter Garagist für seine Kunden regelmässig Parkplätze in der blauen Zone beanspruchte. Frau ...