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Plädoyer 4/02
07.08.2002
Keine Strafe für Scherz von Hobby-Polizisten
Wer einen Bussenblock der Polizei findet und Lenker falsch parkierter Wagen damit auf das Parkverbot hinweist, begeht keine Amtsanmassung.
Sachverhalt:
Herr X fand im Tram einen Bussenblock, den eine Zürcher Verkehrspolizistin dort liegen gelassen hatte. X und seine Frau ärgerten sich schon längere Zeit darüber, dass ein benachbarter Garagist für seine Kunden regelmässig Parkplätze in der blauen Zone beanspruchte. Frau ...
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