Sexuelle Nötigung: Psychischer Druck auf Kind genügt

Das Bundesgericht hält trotz Kritik an seiner strengen Rechtsprechung zur sexuellen Nötigung von Kindern fest: psychischer Druck genügt.



Sachverhalt:


Der Aargauer Lehrer X war vom Obergericht unter anderem der mehrfachen sexuellen Nötigung schuldig gesprochen und mit 3 1/4 Jahren Zuchthaus bestraft worden. Der Kassationshof bestätigt den Entscheid.



Aus den Erwägungen:

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