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Plädoyer 6/02
06.12.2002
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
LANDFRIEDENSBRUCH: FOTOGRAF NICHT STRAFBAR
Kein Landfriedensbruch begeht ein Berufsfotograf, der sich im Umfeld von Ausschreitungen bewegt, ohne aber als Randalierer in Erscheinung zu treten.
Sachverhalt:
Der Berufsfotograf A. M. schoss Aufnahmen von randalierenden Demonstranten, die am 1. Mai 2001 Steine gegen das Hotel Regina in Zürich warfen. Auf belastende Aussagen von drei privaten Bewachern des Hotels hin, verhaftete ihn die Polizei. Im
anschliessenden Strafverf...
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