Das neue Korruptionsstrafrecht, das vor vier Jahren in Kraft getreten ist, hat sich bewährt. Im Zusammenspiel mit der Selbstregulierung von Unternehmen und dem Markt hat es eine erstaunliche Wirkung erzielt und Korruption tatsächlich eingedämmt.



Obwohl das neue Korruptionsstrafrecht (Art. 322ter, -octies StGB) noch keine vier Jahre in Kraft ist (seit 1. Mai 2000), zeichnen sich bereits neue Gesetzgebungsschritte ab: Das Bundesamt für Justiz hat die Ratifikation der str...