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Plädoyer 05/2019
21.10.2019
Strafrecht muss nicht nur zweckrational die ihm zugeschriebenen Präventionsziele tatsächlich verfolgen. Es muss sich in besonderer Weise an der für das Recht zu verlangenden Sachrichtigkeit messen lassen. Vor allem muss es als schärfstes Schwert des Staates das letzte anzuwendende Mittel sein, um dessen Wertvorstellungen durchzusetzen. Diese Anforderungen ernsthaft zu stellen, verlangt heute eine gewisse Blauäugigkeit. Prinzipien wie das Bestimmtheitsge...
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