Strafrecht muss nicht nur zweckrational die ihm zugeschriebenen Präventionsziele tatsächlich verfolgen. Es muss sich in besonderer Weise an der für das Recht zu verlangenden Sachrichtigkeit messen lassen. Vor allem muss es als schärfstes Schwert des Staates das letzte anzuwendende Mittel sein, um dessen Wertvorstellungen durchzusetzen. Diese An­forderungen ernsthaft zu stellen, verlangt heute eine gewisse Blau­äugigkeit. Prinzipien wie das ­Bestimmtheitsge...