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Plädoyer 01/2015
02.02.2015
Hinter der Einführung des abgekürzten Verfahrens stehen prozessökonomische Überlegungen: Die Parteien sollen sich im Schuld- und Strafpunkt einigen, damit ein aufwendiges Beweisverfahren entfällt. Das abgekürzte Verfahren beruht also auf einer Vereinbarung – man kann auch sagen, einem Deal – zwischen der beschuldigten Person und der Staatsanwaltschaft.
Der Handel besteht vereinfacht gesagt darin, dass die Strafbehörden aus Zeit- od...
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