Hinter der Einführung des abgekürzten Verfahrens stehen prozessökonomische Überlegungen: Die Parteien sollen sich im Schuld- und Strafpunkt einigen, damit ein auf­wendiges Beweisverfahren entfällt. Das abgekürzte Verfahren beruht also auf einer Vereinbarung – man kann auch sagen, einem Deal – zwischen der beschuldigten Person und der Staatsanwaltschaft.

Der Handel besteht vereinfacht gesagt darin, dass die Strafbehörden aus Zeit- od...