Die Zwangsmassnahmegerichte des Kantons Zürich hiessen letztes Jahr 94 Prozent aller An­träge der Staatsanwaltschaft auf U-Haft teilweise oder ganz gut. Sie be­­an­tragten 1069 Mal U-Haft – ­1009 Mal entschied das Gericht in ihrem Sinn. Dies zeigen die Zahlen, welche die Demokratischen Juristinnen und Juristen des Kantons Zürich gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip vom Ober­gericht Zürich erhielten.

Zählt man alle strafrechtlichen Geschäfte, etwa auch Haftentlassungsgesuche oder Anträge auf ­Sicherheitshaft, entschieden die Zürcher Gerichte in 90 Prozent im Sinne der Strafverfolger – ­konkret in 2762 von 3072 Fällen. Bei den Weiterzügen war die Verteidigung in 13 Fällen erfolgreich. Zürich unterscheidet sich somit nicht erheblich von anderen Kantonen. Die St. Galler Richter hiessen in früheren Jahren 97 Prozent aller U-Haft-Anträge gut, die Berner 99 Prozent, die Basler 90 Prozent (plädoyer 1/2021).