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Plädoyer 06/2017
20.11.2017
Kürzlich ist im Kanton Basel-Stadt die Frage aufgetaucht, ob das Migrationsamt den früheren rechtswidrigen Aufenthalt von ausländischen Personen, die eine Härtefallbewilligung gemäss Artikel 30 Absatz 1 litera b des Ausländergesetzes erhalten, bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen darf. Die Behörden berufen sich darauf, beim Straftatbestand des rechtswidrigen Aufenthalts nach Artikel 115 Absatz 1 litera b des Ausländergesetzes ha...
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