Ein Restitut aus vergangenen Zeiten» nennt der Freiburger Strafrechtsprofessor Fanz Riklin das kantonale Ermächtigungsverfahren. Obwalden schaffte es 1996 ab. Nur noch St. Gallen praktiziert seither diese Vorprüfung bei Anzeigen gegen Beamte. Auch der Präsident der St. Galler Anklagekammer, Niklaus Oberholzer, räumt ein, dass dieses Verfahren auf eine Zeit zurückgeht, in welcher ein Beamter noch als etwas ganz Besonderes galt.

Zürich hat wie and...