­Massenabhörung in ­Schweden und England ­unzulässig

In zwei Urteilen gegen das Ver­einigte Königreich und Schweden schränkte der ­Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Spielraum von Staaten bei Massenüberwachungen ein. Die von der Grossen Kammer gefällten Urteile wurden öffentlich verlesen, was deren Relevanz unterstreicht. Die beiden Fälle betrafen Klagen, die im Nachgang an die ...