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Plädoyer 01/2019
04.02.2019
Keine Diskriminierung von Auslandschweizern durch IV
Die Schweiz hat durch die Entscheidung, IV-Zahlungen an die Klägerinnen aufgrund ihres Wohnsitzes im Ausland einzustellen, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK sowie das Diskriminierungsverbot gemäss Art. 14 EMRK nicht verletzt. Dies hält der EGMR fest. Die Klägerinnen – eine seit der Geburt aufgrund einer Behinderung urteilsunfähige Frau sowie i...
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