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Plädoyer 06/2019
02.12.2019
Bundesverwaltungsgericht arbeitete ungenau
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz verurteilt, weil sie bei der Ausschaffung eines afghanischen Bürgers das Folterverbot gemäss Art. 3 der EMRK verletzen könnte. Der Fall betraf die Ausschaffung eines Angehörigen der Hazara-Ethnie aus der Schweiz nach Afghanistan, welcher vom Islam zum Christentum konvertierte hatte.
Der Beschwerdefüh...
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