Bundesverwaltungsgericht arbeitete ungenau 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz verurteilt, weil sie bei der Ausschaffung eines afghanischen Bürgers das Folterverbot gemäss Art. 3 der EMRK verletzen könnte. Der Fall betraf die Ausschaffung eines Angehörigen der Hazara-Ethnie aus der Schweiz nach Afghanistan, welcher vom Islam zum Christentum konvertierte hatte.

Der Beschwerdefüh...