Kritik an Behörden muss ­zulässig bleiben

Der Beschwerdeführer ist Journalist und Herausgeber eines Newsletters zu den kriegerischen Ereignissen in Tschetschenien. Er wurde von einem russischen Gericht aufgrund einiger Beiträge während des Tschetschenienkriegs wegen Verherrlichung des Terrorismus und Aufruf zu Hass zu einer fünfjährigen Haftstrafe und einem Verbot journalistischer Tätigkeit für drei Jahre verurteilt. ...