EGMR rügt Schweizer ­Rückschaffungspraxis nach Sri Lanka

Am 26. Januar 2017 entschied der EGMR, dass die Ausschaffung eines Tamilen nach Sri Lanka das Folterverbot nach Art. 3 EMRK verletzte, da dieser nach seiner Ankunft in Sri Lanka verhaftet und misshandelt wurde.

Die Schweiz beantragte, auf die Beschwerde nicht einzutreten, da dem Beschwerdeführer keine Opfereigenschaft gemäss Art. 34 EMRK zukomme. Die Schweiz habe ihm geholfen,...