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Plädoyer 01/2016
01.02.2016
Abstrakte Normenkontrolle der russischen Gesetze zur Überwachung
Die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass das Recht des russischen Bürgers Roman Zakharov auf Achtung des Privatlebens und der privaten Kommunikation gemäss Art. 8 EMRK durch die russische Überwachungsgesetzgebung verletzt worden ist. Der Beschwerdeführer ist Chefredaktor eines Medienhauses in ...
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