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Plädoyer 4/03
15.08.2003
Transsexuelle: Recht auf Selbstbestimmung verletzt
Ein als Mann geborener deutscher Transsexueller klagte 1992 gegen seine Krankenversicherung auf Beteiligung an den Kosten für die Hormonbehandlung und die (vorgesehene) Operation für die Geschlechtsumwandlung.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen schlossen eine Kostenübernahme für nicht notwendige Behandlungen sowie für die Folgen selbst verschuldeter Gebrechen aus. Die deutschen Zivilgerichte wiesen die Klage ab. Zum eine...
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