Fünffache Verletzung der EMRK im Fall Öcalan

Im Strafverfahren gegen den Kurdenführer Abdullah Öcalan hat die 1. Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in fünf Punkten eine Verletzung der EMRK beanstandet. Öcalan war am 15. Februar 1999 von Kenia in die Türkei gebracht worden und verbrachte sieben Tage in Polizeihaft. Am 23. Februar ordnete ein Richter des Staatssicherheitshofs die Untersuchungshaft an. Im April wurde Öcalan der Gründung und Leitung einer...