SRG-Tochter verletzte Meinungsfreiheit

Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) beschwerte sich beim EGMR, weil die SRG-Tochtergesellschaft «AG für das Werbefernsehen» (heute Publisuisse) sich geweigert hatte, einen Fernsehspot mit teilweise schockierenden Bildern gegen tierquälerische Nutztierhaltung auszustrahlen. Sie begründete es mit dem Verbot politischer Werbung (Art. 18 Abs. 5 RTVG). Das Bundesgericht stützte das Verbot (BGE 123 II 402).



Der Gerichtshof bejahte in seinem ein...