Aufenthaltsrecht für straffälligen Ausländer

Die Schweizer Behörden haben gegenüber einem straffälligen Ausländer das Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 8 EMRK) missachtet. Der algerische Staatsbürger heiratete 1993 eine Schweizerin. 1994 verübte er mit einem Komplizen in Zürich einen Raubüberfall auf einen älteren Mann, den die Täter ins Gesicht traten. Das Bezirksgericht sprach eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten aus, die das Obergericht 1997 auf zwei Jahre...