Keine Adoption für homosexuelle Paare

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit 4 gegen 3 Stimmen gegen einen Homosexuellen entschieden, dem die französischen Behörden die Adoption eines Kindes verweigerten. Das französische Recht sieht zwar eine Adoption durch allein stehende Personen vor, doch verweigerten die Behörden die Zustimmung mit Hinweis auf die sexuelle Orientierung («choix de vie»).



Nach Ansicht des Beschwerdeführers geschah eine Diskrimini...