Homosexuelle: Schutzalter diskriminierend

Art. 209 des österreichischen Strafgesetzbuchs verbietet homosexuelle geschlechtliche Handlungen von Männern, die älter sind als 19 Jahre, wenn sie mit Jugendlichen erfolgen, die jünger sind als 18 Jahre. Gestützt auf diese (erst im August 2002 geänderte) Strafnorm wurden G. L. und A. V. zu Gefängnisstrafen von acht und sechs Monaten verurteilt.



Der EGMR hat ihre Beschwerden in einem einstimmigen Grundsatzurteil gutgeheissen und die...