Posthume künstliche ­Befruchtung darf verboten werden

In seinem Urteil in der Rechtssache Baret und Caballero gegen Frankreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig entschieden, dass keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens (Artikel 8 EMRK) vorliegt. In beiden Fällen ging es um das Verbot, das Sperma des verstorbenen Ehemannes der ersten Beschwerdeführerin und die von der zweiten Beschwerdef...