Inhalt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beurteilte letztes Jahr 7000 Fälle inhaltlich. 2024 trat es noch auf rund 10'000 Beschwerden ein. Der Anteil an Nichteintretenentscheiden stieg von 70 auf 80 Prozent der eingehenden Fälle. Gutgeheissen wurden im letzten Jahr 914 Beschwerden, wie aus dem aktuellen Geschäftsbericht hervorgeht. Das Gericht fällte im Berichtsjahr zehn Urteile in Verfahren gegen die Schweiz. Sechs Beschwerden wurden gutgeheissen. Die Quote ist mit dem Vorjahr vergleichbar.
Der Gerichtshof stellte im Vergleich zu 2024 mit 188 Fällen weniger als halb so viele Verletzungen des Folterverbotes fest. Auch Verletzungen des Rechtes auf Freiheit wurden 2025 mit 281 anstatt 465 Verurteilungen seltener anerkannt.
Diese Entwicklung ist laut Gericht unter anderem auf den Rückgang von Beschwerden aus Russland zurückzuführen. Russland wurde 2022 vom Europarat ausgeschlossen und ist deshalb nicht mehr Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Gericht in Strassburg prüfte nur noch Beschwerden, die vor September 2022 eingereicht worden waren.

Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden