Strassburg: Pendenzen abgebaut
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Plädoyer 2/13
25.03.2013
Strassburg: Pendenzen abgebaut
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) hat die Anzahl pendenter Fälle im vergangenen Jahr von 151 600 auf 128 000 deutlich gesenkt. Das geht aus dem Jahresbericht hervor. Gerichtspräsident Dean Spielmann rechnet damit, dass das Gericht die Pendenzen in zwei oder drei Jahren unter Kontrolle hat. Insgesamt fällte der Gerichtshof letztes Jahr 1100 Urteile. Rund 81&th...
Strassburg: Pendenzen abgebaut
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) hat die Anzahl pendenter Fälle im vergangenen Jahr von 151 600 auf 128 000 deutlich gesenkt. Das geht aus dem Jahresbericht hervor. Gerichtspräsident Dean Spielmann rechnet damit, dass das Gericht die Pendenzen in zwei oder drei Jahren unter Kontrolle hat. Insgesamt fällte der Gerichtshof letztes Jahr 1100 Urteile. Rund 81 700 Fälle wurden für unzulässig erklärt. Diese Entscheide werden von einem Einzelrichter gefällt.
Am meisten Konventionsverletzungen stellte Strassburg im vergangenen Jahr aufgrund von Beschwerden aus Russland fest (122 Urteile). Von dort kommen auch am meisten pendente Fälle (22,3 Prozent). Aus der Schweiz wurden 349 Beschwerden eingereicht. 341 erklärte das Gericht für unzulässig. In drei Fällen stellte der Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen fest, so auch im Fall Youssef Nada (plädoyer 6/12). Nada stand während acht Jahren auf der Sanktionsliste der Uno. Die Schweiz hat sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und den Anspruch auf wirksame Beschwerde verletzt.
Innert sechs Monaten nach dem Urteil musste die Schweiz Bericht erstatten, was sie als Folge des Urteils unternommen hat. Daraus ist zu entnehmen, dass Nada von der Schweiz eine Entschädigung von 30 000 Euro erhalten hat.
Die Schweiz habe sich überdies seit 2005 zusammen mit anderen Ländern dafür eingesetzt, das Verfahren rund um Uno-Sanktionen zu verbessern, so letztmals im November 2012 mit Vorschlägen an den Uno-Sicherheitsrat. «Die Schweizer Regierung geht deshalb davon aus, dass die getroffenen Massnahmen ähnliche Menschenrechtsverletzungen verhindern werden», heisst es im Bericht.
Die beiden andern Menschenrechtsverletzungen betrafen ein Steuerverfahren sowie die Weigerung einer Strafanstalt, der SRG ein Interview mit einer Insassin zu erlauben. ch
Erfolgsquote von Beschwerden immer noch tief
Vergangenes Jahr haben die Bundesgerichte in Lausanne und Luzern die eingereichten Beschwerden in durchschnittlich vier Monaten erledigt - genauso speditiv wie 2011.
Die Geschäftslast stieg leicht an: Insgesamt gingen bei den sieben Abteilungen 7891 Rechtsmittel ein, 7667 wurden erledigt. Daraus ergibt sich eine Zunahme von rund 200 pendenten Fällen Ende Jahr - weniger als einer pro Gerichtsschreiber. Das Bundesgericht spricht im Geschäftsbericht für 2012 trotzdem von
einem «markanten Anstieg» der Geschäftslast. Die Anzahl von elektronischen Beschwerden war übrigens verschwindend klein: Beim Bundesgericht gingen nur gerade 25 ein (3 Promille).
Die Erfolgsquote der Beschwerdeführer blieb auf niedrigem Niveau konstant: Letztes Jahr hiess das Gericht 12,5 Prozent der Beschwerden gut, im Vorjahr waren es 12,4 Prozent, vor zwei Jahren 12,2 Prozent. Am tiefsten war letztes Jahr die Gutheissungsquote im Bereich des Zivilrechts (12 Prozent), im Strafrecht betrug sie 14,1 Prozent. Von den öffentlich-rechtlichen Beschwerden waren 12,1 Prozent vor Bundesgericht erfolgreich, inklusive der Rückweisungen an die Vorinstanz 16,5 Prozent.
Laut dem Geschäftsbericht beschloss das Bundesgericht, «eine nachhaltige Verbesserung der verfassungsrechtlichen Stellung des Bundesgerichts als oberste rechtsprechende Behörde des Bundes anzustreben. Eine Arbeitsgruppe soll die erforderlichen Massnahmen erarbeiten. res
Rückfälle seit Jahren konstant
Die Rückfallquote hat sich mit der Revision der Sanktionen des Strafgesetzbuches nicht verändert. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Jahrbuchs der Schweiz 2013. Die Wiederverurteilungsrate der wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilten Straftäter innert drei Jahren lag vor und nach 2007 bei Erwachsenen bei 25 Prozent, bei Ju-gendlichen bei 34 Prozent. Anfang 2007 traten die neuen Sanktionen in Kraft. Seither behaupten Politiker, die Abschaffung kurzer Freiheitsstrafen zugunsten von Geldstrafen sei ein Misserfolg. res