Die Schweiz wurde im Jahre 2005 fünf Mal wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)1 verurteilt. Bis Anfang November 2006 liegen für das zu Ende gehende Jahr neun Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg vor.

Die 2005 gefällten Urteile ergingen alle wegen Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 EMRK, mithin wegen Verletzung des Anspruchs auf ein faires Gerichtsverfahren. Zwei Urteile in ...