Der Bundesrat hat im Frühjahr 2020 die ausserordent­liche Lage ausgerufen und per Verordnung alle öffent­lichen Kundgebungen verboten. Damit verletzte er die Menschenrechtskonvention (EMRK), wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Mitte März entschied. Er verurteilte die Schweiz mit 4:3 Stimmen wegen einer Verletzung des Rechts auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Die Strassburger Richter anerkennen in ihrem Urteil, dass die Vorschriften der Pandemiebekämpfung dienten. Der Bundesrat habe seinen Spielraum aber zu weit gehend genutzt. Insbesondere kritisiert der EGMR, dass die Anordnungen des Bundesrats nicht von einer gerichtlichen Instanz überprüft wurden. Auch seien die Strafandrohungen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe zu hart gewesen.

Andreas Zünd, Schweizer Vertreter in Strass­burg, war einer der sieben beteiligten Richter. Er votierte für eine Verurteilung.