plädoyer: Der Bundesrat beruft sich immer häufiger auf Notrecht. Nach den Covid-­Verordnungen zuletzt mit einer 4-Milliarden-Liquiditätsspritze zugunsten der Axpo und nun im März mit dem Beschluss zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Die Regierung begründet Letzteres mit dem «Schutz des Finanzplatzes Schweiz». Sieht die Bundes­verfassung für solche Fälle überhaupt die Anwendung von Notrecht vor?

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