plädoyer: Völkerrechtliche Verträge unterliegen laut Bundesverfassung dem Referendum, wenn es um den Beitritt zu einer internationalen Organisation geht, wenn sie unkündbar sind oder sie wichtige recht­­setzende Bestimmungen ent­halten. Heute kann das Volk  also entscheiden, ob es wichtige Staatsverträge abschliessen will. Artur Terekhov, was stört Sie am geltenden Recht?

Artur Terekhov: Nicht...