Strenge Praxis zur Anhörungspflicht



Die «Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalistinnen und Journalisten» ist die Grundlage der Presseratsentscheide. Sie enthält unter anderem folgende zwei Bestimmungen:

Ziffer 3: Journalisten «unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen [...]. Und sie bezeichnen unbestätigte Meldungen, Bild- und Tonmontagen ausdrücklich als solche.»

Ziffer 7: «Sie respektieren die Privatsphäre der einzelnen Personen, sofern da...