Die Beschnüffelungsmöglich­keiten sind statuiert im Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), das seit 1. Januar 2002 in Kraft ist. Danach kann die Straf- und Untersuchungsbehörden bei Bedarf sämtlichen Post- und Fernmeldeverkehr durchleuchten. Die zur Überwachung der Kommunikationsnetze notwendige Software will der Bundesrat bis spätestens 2010 installiert haben. Kostenpunkt: rund zwölf Millionen Fra...