Das strafprozessuale Vorverfahren gemäss Artikel 299 ff. der Strafprozessordnung (StPO) dient ausgehend von einem tat- oder täterbezogenen Verdacht der Rekonstruktion von in der Vergangenheit liegenden Sachverhalten. Die für solche Aufgaben bekannten Methoden sind wissenschaftlich, aber auch historisch und kulturell geprägt. Im jüdischen Talmud etwa erfolgte die damals auf den Personalbeweis fokussierende Beweisführung öffentlich und unter Einbeziehung der A...