Ziel der Revision der Zivilprozessordung (ZPO) war es, einzelne in der Rechtspraxis erkannte Schwachstellen zu be­heben. Die punk­tuellen Neuerungen betrafen den Abbau der Kostenschranken, die Er­leich­terung der Verfahrenskoordination, die Stärkung des Schlichtungsver­fahrens, Ver­besserungen im Familienverfahrensrecht sowie die ­gesetzliche Ver­ankerung der wichtigsten Grundsätze der bundes­ge­richt­lichen Rechtsprechung.

Diese...