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Plädoyer 05/2025
06.10.2025
Ziel der Revision der Zivilprozessordung (ZPO) war es, einzelne in der Rechtspraxis erkannte Schwachstellen zu beheben. Die punktuellen Neuerungen betrafen den Abbau der Kostenschranken, die Erleichterung der Verfahrenskoordination, die Stärkung des Schlichtungsverfahrens, Verbesserungen im Familienverfahrensrecht sowie die gesetzliche Verankerung der wichtigsten Grundsätze der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.
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