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Mitte Jahr treten mehrere Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) in Kraft, mit denen terroristische Gewaltverbrechen bekämpft oder verhindert werden sollen.
Die geltende Strafnorm gegen kriminelle Organisationen (Artikel 260ter StGB) wurde ausdrücklich auch auf Terrororganisationen ausgedehnt. Wer sie unterstützt oder sich daran beteiligt, kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden (bisher: fünf Jahre). Bereits das Anwerben, die Ausbildung und das Reisen zu terroristischen Zwecken sowie deren Finanzierung können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft werden (Artikel 260sexies StGB).
Ausländer, die für solche Taten verurteilt werden, müssen vom Gericht für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz verwiesen werden.
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