Mitte Jahr treten mehrere Änderungen des Straf­gesetzbuchs (StGB) in Kraft, mit denen terroristische Ge­waltverbrechen bekämpft oder ­verhindert werden sollen.

Die geltende Strafnorm gegen kri­minelle Organisationen ­(Artikel 260ter StGB) wurde ­ausdrücklich auch auf Terror­organisationen ausgedehnt. Wer sie unterstützt oder sich ­daran beteiligt, kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden (bisher: fünf Jahre). Bereits das Anwerben, die Ausbildung und das Reisen zu terroristischen Zwecken sowie deren Finanzierung können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft werden (Artikel 260sexies StGB).

Ausländer, die für solche Taten verurteilt werden, müssen vom Gericht für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz verwiesen ­werden.