Das Bundesgericht wies Ende des letzten Jahres die Verantwortlichkeitsklage gegen 14 ehemalige Organe der SAirGroup ab. Im Prozess ging es um viel Geld. Der Stellvertreter des Liquidators, Niklaus Müller, forderte von den ehe­maligen Konzernchefs Philippe Bruggisser und Mario Corti, von Ex-Finanzchef Georges Schorderet und anderen ehemaligen Organen 460 Millionen Franken. 

Die Anwälte der Beklagten – darunter die Professoren Hans Caspar von der ­Crone und Vito Roberto – reichten beim Zürcher Handelsgericht total 18 000 Seiten Rechtsschriften und über 250 Bundesordner mit Beilagen ein. Vor Bundesgericht kamen 1800 Seiten hinzu.

Der Umfang der Urteile ist hingegen bescheiden. Das Handelsgericht benötigte 168 Seiten, um die Klage abzuweisen. Das Bundesgericht begnügte sich mit 38 Seiten (4A_268/2018).

Die 19 ins Verfahren involvierten Beklagtenanwälte erstritten Partei­entschädigungen von ins­gesamt 6,3 Millionen Franken. Die ­Gerichtsgebühren für die beiden Instanzen beliefen sich auf total 3,2 Millionen Franken. Das macht 15 360 Franken pro Urteilsseite.