Wer gegen eine Universität prozessiert, muss damit rechnen, dass Uni-Angestellte über die Beschwerde urteilen. Dies entschied das amts­älteste ordentliche Mitglied des Verwaltungs­gerichts des Kantons St. Gallen. Es wies das Ausstandsgesuch eines ehemaligen Angestellten der Uni St. Gallen in ­einem Arbeitsstreit ab. Das Problem: Die Gerichtspräsidentin, ihr ­Vize und zwei weitere Verwaltungsrichter hatten Lehraufträge an der Uni.

Eine Richterin trat in den Ausstand, drei andere sahen dazu keine Veranlassung. Laut Urteil B 2023/167 vom 30. November 2023 liegt bei ­kleinen Pensen keine wirtschaftliche ­Beziehung vor, die «den Eindruck der Voreingenommenheit» erweckt.