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Plädoyer 01/2024
05.02.2024
Wer gegen eine Universität prozessiert, muss damit rechnen, dass Uni-Angestellte über die Beschwerde urteilen. Dies entschied das amtsälteste ordentliche Mitglied des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen. Es wies das Ausstandsgesuch eines ehemaligen Angestellten der Uni St. Gallen in einem Arbeitsstreit ab. Das Problem: Die Gerichtspräsidentin, ihr Vize und zwei weitere Verwaltungsrichter hatten Lehraufträge an der Uni.
Eine Richterin trat in den Ausstand, drei andere sahen dazu keine Veranlassung. Laut Urteil B 2023/167 vom 30. November 2023 liegt bei kleinen Pensen keine wirtschaftliche Beziehung vor, die «den Eindruck der Voreingenommenheit» erweckt.
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