Seit Anfang Jahr können Untersuchungsbehörden in der Schweiz E-Mails überwachen. Damit erhalten sie Zugriff auf viele neue Daten. Auch müssen sie bei Telefonüberwachungen nicht die vollen Kosten tragen. Zur Kasse gebeten werden die Telefonabonnenten.



Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF; SR 780.1) war die Anordnung einer Überwachungsmassnahme davon abhängig, ob die jeweilige Strafprozessordnung ein...