Das Gesetz schreibt für ­Beschuldigte bei schweren Delikten eine Verteidigung vor. Dies etwa bei Fällen, bei denen eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr oder eine Landesverweisung droht oder wenn über Beschuldigte mehr als zehn Tage Untersuchungshaft verhängt werden. Bei weniger schwerwiegenden Fällen haben Beschuldigte dann Anspruch auf einen amtlichen Verteidiger, wenn eine Strafe von mehr als vier Monaten droht und sie nicht über genügend finanzielle Mit...