Genf ist der einzige Kanton, in dem Anwaltskandidaten nach Abschluss des Jus-Studiums nochmals ein Semester lang an der Uni studieren müssen.

Die Kurse finden abends sowie am Freitag und Samstag tagsüber statt. Gelehrt werden Prozessrecht, handwerkliche Kenntnisse wie Schreiben, Verhandeln und Rhetorik. Verlangt wird zudem ein Praktikum von 18 Monaten. ­Zuletzt folgt eine Schlussprüfung an der Uni Genf. Die Anwalts­ausbildung mit Prüfung kostet 4000 Franken – sofern man beim ersten Versuch besteht.

Politiker und Anwälte fordern eine Reform. Das «Mouvement citoyens genevois» forderte im Parlament im vergangenen Jahr die Abschaffung der Anwaltskurse. Die bürgerliche Partei bemängelt eine hohe Durchfallquote und hohe Kosten. Und der Verein «pour les professions juridiques et judiciaires» beschwerte sich im Mai bei der Wettbewerbskommission, dem Bundesamt für Justiz und der Genfer Finanzkontrolle.

Dilara Bayrak, Genfer Anwältin und Grossrätin (Grüne) findet das obligatorische Anwalts­studium «eine gute Sache». Mit Absolvierung des Lehrgangs sei es viel einfacher, die Prüfung zu bestehen. Die Kurse sollten aber praxisnaher gestaltet werden, fordert Bayrak.

Im Jahr 2024 meldeten sich 271 Kandidaten für die Genfer Anwaltsprüfung an, 182 von ­ihnen bestanden sie auf Anhieb (67 Prozent), der grosse Rest in einem späteren Anlauf. Endgültig scheiterten seit 2011 nur gut 2 Prozent.

In anderen Kantonen gibt es freiwillige Vorbereitungskurse für die Anwaltsprüfung, so in ­Luzern, St. Gallen oder im Thurgau.