Inhalt
Plädoyer 2/12
19.03.2012
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Verletzt ein Anwalt das Berufsgeheimnis, macht er sich nach Artikel 321 StGB strafbar. Keine Verletzung der Schweigepflicht liegt vor, wenn der Klient den Anwalt ausdrücklich oder stillschweigend entbindet oder wenn die Aufsichtsbehörde die Entbindung vom Berufsgeheimnis bewilligt. Anwälte, die ihre Honorarforderung gegenüber Klienten durchsetzen wollen, werden deshalb nach konstanter Praxis der Kantone vom Berufsgeheimnis entbunden, so bestätigt vom Bundesgericht mit...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo