Rechtsanwälte sind keine gewöhnlichen Leute. Sie haben nicht nur die für alle ihre Mitbürger geltenden ­Gesetze einzuhalten, sondern auch den Grundsätzen für die Ausübung des Anwaltsberufes nachzuleben, die das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte  verbindlich festhält. Und dann hat auch der Schweizerische Anwaltsverband noch verpflichtende Standesregeln für seine Mitglieder erlassen. 

Damit nicht g...