Das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden haben bei der Beurteilung eines konkreten Streitfalls Bundesgesetze anzuwenden, selbst wenn sie verfassungswidrig sind. So Artikel 190 der Bundesverfassung (BV): «Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.» Dessen Sinn ist nur in einer historischen Auslegung erschliessbar: Bei der Beratung der Bundesverfassung von 1874, mit der auch das...