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Plädoyer 04/2024
08.07.2024
Ein Jus-Student der Universität Freiburg bedrohte während einer Vorlesung Mitstudenten mit einem Messer. Ein anderer trug einen Schlagring mit sich und schlug dem Messerträger ins Gesicht.
Die Rektorin der Fakultät verbot daraufhin beiden Studenten die Mitnahme von Waffen – worauf der Messer-besitzer einen Juristen des Rektorats bedrohte. Damit handelte er sich ein Hausverbot ein.
Die Rekurskommission der Universität erachtet diese Verfügung als unverhältnismässig. Es reiche ein Verbot zur Betretung des Rektorats, ein Waffenverbot und ein Annäherungsverbot für die beiden Beteiligten.
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