Ein Jus-Student der Universität Freiburg bedrohte während einer Vorlesung Mit­studenten mit ­einem Messer. ­Ein anderer trug einen Schlagring mit sich und schlug dem Messerträger ins ­Gesicht.

Die Rektorin der ­­­Fakultät verbot daraufhin beiden Studenten die Mitnahme von ­Waffen – worauf der Messer-­besitzer einen ­Juristen des ­Rek­torats ­bedrohte. ­Damit handelte er sich ein Haus­verbot ein.

Die Rekurskommission der Universität erachtet diese Verfügung als ­unverhältnismässig. Es ­r­eiche ein Verbot zur ­Betretung des Rektorats, ­ein Waffenverbot und ein An­näherungsverbot für die beiden Beteiligten.