Das Bundesgericht ­beurteilte die von der Uni Zürich neu ein­geführte Geldstrafe bis zu 4000 Franken als unzulässig. Für Studenten könne die Sanktion «einschneidende wirtschaft­liche ­Folgen haben». ­Zudem bräuchte es dafür eine gesetzliche Regelung, sie fehle jedoch (Urteil 2C_694/2021 vom 8. September 2023). Die Uni schreibt plädoyer, dass sie auf die Einführung ­einer Busse verzichte. Die meisten Unis kennen nur die Ver­warnung und den befristeten oder dauer­haften Ausschluss. Einzig Freiburg und St. Gallen kennen Bussen von 500 respektive 3000 Franken. In beiden Kantonen gibt es dafür eine gesetz­liche Grundlage.