Der Uno-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Cedaw) hat die Schweiz in den Entscheiden 169/2021, 171/2021 und 172/2021 vom Juli gerügt. Das Staatssekretariat für Migration habe Frauen, die Opfer geschlechtsspe­zifischer Gewalt wurden, ohne ausreichende individuelle Prüfung ihrer Lage nach Griechenland und Italien zurückgeschickt.

Der Ausschuss kritisiert, dass Frauen, die sexualisierte Gewalt erst spät im Asylverfahren offenlegen, oft als unglaubwürdig beurteilt wurden. Eine späte Aussage stelle aber ihre Glaubwürdigkeit nicht automatisch infrage. Der Ausschuss fordert in solchen Fällen eine Einzelfallprüfung, die geschlechtersensibel und traumainformiert erfolgt.

Die Schweiz lässt Indi­vidualbeschwerden an fünf Uno-Ausschüsse zu: Den Ausschuss gegen Folter, den Ausschuss gegen Rassismus, den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, den Kinderrechtsausschuss und den Ausschuss gegen das Verschwindenlassen.