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Plädoyer 04/2018
27.08.2018
Geschuldet ist immer nur der «gebührende» Unterhalt. Unterhaltsansprüche richten sich nach drei Parametern, die miteinander zusammenhängen, aber jeder für sich alleine den Anspruch nach oben begrenzt: Die Lebensbedürfnisse, das Leistungsvermögen des Unterhaltsgläubigers und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.1
Ausgangspunkt bilden die Lebensbedürfnisse der beteiligte...
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